Ist das erlaubt? Dürfen Sie für mich anrufen?+
Ja. Übersetzen, Formulare nach Ihren Angaben ausfüllen, Termine vereinbaren und mit Vollmacht in Ihrem Namen sprechen sind gewöhnliche Dienstleistungen. Rechts- oder Steuerberatung leisten wir nicht, das dürfen in Deutschland nur Anwälte und Steuerberater.
Brauche ich eine Vollmacht?+
Für Anrufe beim Arbeitgeber oder Amt: ja, ein Satz mit Unterschrift. Wir schicken eine Vorlage auf Polnisch und Deutsch, Sie unterschreiben, fotografieren, schicken zurück. Manche Behörden wollen das Original per Post, das sagen wir dann sofort.
Wie schnell?+
Wir antworten am selben Tag, Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Nachrichten nach 18 Uhr beantworten wir am nächsten Werktag. Ein kurzer Anruf passiert meist am selben Tag. Ein umfangreicher Antrag braucht 2–5 Tage, je nach Anlagen. Dringend heute: Express +50 %. Steht im Brief eine Frist, nennen wir sie Ihnen schon in der ersten Antwort.
Wer kümmert sich um mein Anliegen?+
Die Person aus Ihrer Nähe: Bogusia vor Ort in Görlitz, Zgorzelec und Bogatynia, Tomek in Pieńsk, Arek in Lubań und für deutschsprachige Kundschaft, Emilia im Lebuser Land. Remote-Anliegen übernimmt, wer gerade freie Hände hat. Sie haben immer eine feste Ansprechperson von Anfang bis Ende.
Wie bezahle ich?+
Kleine Leistungen im Voraus, größere nach Erledigung mit Rechnung. Zahlung per Überweisung, PayPal oder Revolut. Aus Polen zahlen Sie auch per BLIK und in Złoty zum Tageskurs.
Was, wenn ich es mir anders überlege oder etwas nicht klappt?+
Wir fangen erst nach Ihrem „OK“ zum Preis an. Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, Einzelheiten stehen in den AGB. Haben Sie im Voraus bezahlt und wir erbringen die Leistung nicht, erstatten wir den vollen Betrag. Ist schon am Anfang klar, dass es einen Anwalt oder Steuerberater braucht, sagen wir das, bevor Sie etwas bezahlen.
Was, wenn das Amt ablehnt?+
Die Entscheidung trifft immer die Behörde. Wir stehen für sorgfältige Arbeit ein: vollständige Unterlagen, eingehaltene Fristen, eine gute Übersetzung. Sie bezahlen diese Arbeit, nicht das Ergebnis. Kommt eine Ablehnung, übersetzen wir den Bescheid und sagen Ihnen, welche Frist für Widerspruch oder Einspruch darin steht. Den Widerspruch oder Einspruch selbst schreiben wir nicht, das wäre Rechtsberatung. Wir nennen Ihnen, wer hilft: Anwalt, Sozialverband (z. B. VdK), beim Kindergeld Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Machen Sie beglaubigte Übersetzungen?+
Ja, über ein Partnerbüro mit in Polen vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern (tłumacz przysięgły). Zuerst prüfen wir, ob überhaupt übersetzt werden muss: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden gibt es beim polnischen Standesamt als mehrsprachigen Auszug, den deutsche Behörden meist ohne Übersetzung akzeptieren. Wenn übersetzt werden muss: Angebot des Büros meist am selben Tag, wir übergeben die Scans, kontrollieren und schicken die fertige Übersetzung per Post. Bei Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen oder Führungszeugnissen müssen Behörden in der ganzen EU eine solche Übersetzung annehmen (Verordnung 2016/1191). Bei anderen Dokumenten, etwa Zeugnissen oder Verträgen, fragen wir vorher bei der Behörde nach, ob eine in Deutschland ermächtigte Übersetzung verlangt wird.
Krankmeldung: Wie funktioniert das?+
Ein Arzt in Deutschland schickt die Bescheinigung (eAU) selbst elektronisch an die Krankenkasse. Eine polnische Krankschreibung (e-ZLA) kommt dort nicht an: Den Ausdruck schicken Sie an den Arbeitgeber und an Ihre Krankenkasse, an die Kasse innerhalb einer Woche. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber sofort informiert werden, am besten vor Schichtbeginn. Wir rufen für Sie an, nennen Daten und voraussichtliche Dauer, und Sie bekommen per WhatsApp Uhrzeit und Gesprächspartner. Das ist Ihr Nachweis.
Helfen Sie bei der Steuererklärung?+
Nein, Hilfe in Steuersachen ist in Deutschland Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Wir können das Schreiben vom Finanzamt übersetzen und einen Termin beim Steuerberater vereinbaren.